Maßnahmen der Bundesregierung
zur Eindämmung des Coronavirus
Weiterhin bleiben die vom Herrn Diözesanbischof getroffenen Anordnungen vom 13. März 2020 aufrecht.
· Wie die Regierung betont hat, gibt es bis Ende Juni keine größeren Veranstaltungen.
Erstkommunionen und Firmungen sind somit auf Herbst
oder auf nächstes Jahr zu verschieben.
· Das gilt auch für kirchliche Trauungen, die bis Ende Juni in der in unserer Diözese üblichen Form nicht möglich sind, ebenso wie für Taufen, außer im Notfall.
· Es ist weiterhin nicht gestattet, die Krankenkommunion in Privathäuser oder Krankenhäuser zu bringen. Hausbesuche sind außer für Krankensalbung bez. Wegzehrung nicht gestattet.
Wir hoffen, dass das kirchliche Leben langsam wieder in eine neue Normalität geführt werden kann. Sobald hier konkrete Schritte oder Termine bekannt sind, werden wir Euch diese jedenfalls sofort weitergeben.